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Nach einem langwierigen Prüfungsprozess genehmigte die EU-Kommission gemäß einem Dow-Jones-Bericht den Erwerb von Teilen von Moulinex SA durch SEB SA, einen französischen Hersteller von Haushaltskleingeräten.
Im Januar 2002 erteilte die EU die Genehmigung unter der Voraussetzung, dass SEB in neun der fünfzehn EU-Länder für fünf Jahre die Verwendung der Marke Moulinex einem oder mehreren Dritten überlässt. SEB versicherte auch, den Handelsnamen Moulinex für drei Jahre nach dem Auslaufen dieser Lizenzen nicht zu verwenden.
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